Überschussberechtigte Versicherungsverträge werden seit 1.1.2008 an den Bewertungsreserven betei-ligt. Diese Beteiligung an den Bewertungsreserven ist bei Beendigung der Versicherung fällig. Wird bei Vertragsbeendigung ein Schlussüberschussanteil fällig, gilt: Der Kunde erhält im Regelfall auch eine So-ckelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Diese wird jährlich durch den Vorstand deklariert und stellt eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven dar.
Weitere Informationen finden Sie auch unter „
Bewertungsreserven“.
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